Veränderung von Vertraglichen Beförderungsbedingungen

Mit der Gültigkeit ab dem 1. 1. 2020 gibt die Aktiengesellschaft ČD Cargo eine vollständige Fassung von Vertraglichen Beförderungsbedingungen ČD Cargo, a.s. nach der Veränderung Nr. 11 heraus.

Den Gegenstand der Veränderung Nr. 11 der Vertraglichen Beförderungsbedingungen stellen vor allem folgende Tatsachen dar:

  • Anführung von Grundsätzen für den Betrieb von „stillen Wagen“, d.h. Wagen mit Bremsklötzen aus Kompositmaterialien, die beim Bremsen weniger Lärm aufweisen;
  • Festsetzung von Bedingungen für die Anwendung eines vereinfachten Verfahrens des Transitregimes bei Sendungen unter Zollaufsicht;
  • Übertragen einiger Bestimmungen aus dem Tarif ČD Cargo, a.s.;
  • sonstige Erfordernisse, die sich aus der Entwicklung der von ČD Cargo, a.s. gewährleisteten Frachtbeförderung ergeben.

Grundsätzliche Veränderungen sind in dem Text markiert.

Eine vollständige Fassung der Vertraglichen Beförderungsbedingungen mit der eingearbeiteten Veränderung Nr. 11 ist auf den Webseiten www.cdcargo.cz-Wonach wir uns richten-Transportbedingungen zugänglich



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