Änderung der Regeln für die Nutzung des Durchfuhrregimes beim Warentransport per Bahn

Mit der Wirksamkeit ab 1. Mai 2019 kommt es zur Änderung der Regeln zur Nutzung des Durchfuhrregimes der Union, das auf den Urkundenbelegen für die per Bahn beförderte Ware gegründet ist.

Es betrifft: alle Beförderungen, wo die Spalte 58 b) des Frachtbriefs CIM markiert wird und wo der Code des Regimebesitzers angegeben ist (in NL CIM genannt als „Hauptverpflichtete“).

Die Zolllegislative, die zum 1. Mai 2016 in Kraft getreten ist, erfordert die Gewährung der Sicherheit für die Bahngesellschaften, die den vereinfachten Vorgang des Durchfuhrregimes aufgrund von NL CIM nutzen. Die Bahngesellschaften werden neuerlich von der Gewährung der Sicherheit nicht befreit, wie es im Art. 95 der Verordnung der Kommission 2913/92 angegeben wurde.

Im Zusammenhang damit wird es nicht mehr möglich, den vereinfachten Vorgang des Durchfuhrregimes automatisch zu applizieren und darum nur durch das Ankreuzen der Spalte 58b) in NL CIM zu bitten, aber die Anforderung bezüglich seiner Nutzung wird die enge Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und dem Beförderer erfordern. Mit Bezug darauf, dass die Summe der Sicherheit von dem Wert der beförderten Ware herausgeht, wird ČD Cargo vor der Einreichung der Sendung die Dokumente über deren Wert erfordern. Die Angabe über den Wert der Sendung und über die gesperrte Summe der Sicherheit wird mittels der Mitarbeiter der Dienststelle CNP erfasst.

Die Sicherheit für die beförderte Ware leistet ČD Cargo aus eigenen Ressourcen. Diese Sicherheit wird sich auf die ganze Beförderung, von der Freigabe der Sendung in das Zollregime des Transits bis zu dessen Beendigung in dem Bestimmungsbahnhof, beziehen. Damit die auf der Beförderung lastende Summe entsperrt werden kann, wird das Feedback von dem Empfänger notwendig sein. ČD Cargo wird die Dokumente über die Beendigung der Beförderung in dem Bestimmungsbahnhof gemeinsam mit der Kopie des Zolldokuments erfordern, das nachweist, dass auch das Zollregime des Transits ordentlich abgeschlossen wurde.

Diese Informationen werden zu den Zwecken der Kontrolle seitens der Zollverwaltung erfasst.

Die Nutzung des vereinfachten Vorgangs des Durchfuhrregimes aufgrund NL CIM bleibtauch bei der Änderung der Bedingungen günstiger als die Erstellung der Transitbegleitpapiere im System NCTS.

Wir möchten gern die Probeüberwachung möglichst früh aufnehmen, damit sie ab dem Datum der Wirksamkeit vollständig funktionsfähig ist. Wir bitten deshalb um die Berücksichtigung der neuen Anforderungen bei Ihren Beförderungen. Wir glauben, dass der Übergang auf die neue Weise kontinuierlich sein wird und dass Sie die erforderten Unterlagen und Informationen nicht übermäßig belasten werden. Im Falle irgendwelcher Fragen zögern Sie es nicht, sich an Ihren Handelsmanager ČD Cargo oder an die Spezialisten für die Verkaufsunterstützung Katerina.Szczeponiecova@cdcargo.cz oder Eliska.Slustikova@cdcargo.cz zu wenden.


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