PD 84.75

ZAN und PD 84.75 mit Wirkung ab dem 1.Februar 2023

Für die Beförderungen von Sendungen, die in Wagen von ČD Cargo, a.s. beladen werden, die in die Türkei und von dem Beförderer TCDD transportiert werden, wird ZAN 040-75-2023 deklariert. Der Grund ist eine Änderung der Zahlungsweise der Gebühren für den Aufenthalt von Wagen während des Aufenthalts des Wagens bei diesem Beförderer.

Als Ausnahme zur ZAN gilt der Eintrag „PD84.75“ im Frachtbrief CIM. Mit diesem Eintrag verpflichtet sich der Kunde auch, die in den beigefügten Excel- und PDF-Dokumenten angegebene Gebühr PD84.75 PD (je nach dem Typ des beladenen Wagens) zu zahlen. PD-Mengen werden in zwei Kategorien eingeteilt: a) Beförderung zu Bahnhöfen im europäischen Teil, b) Beförderung zu Bahnhöfen im asiatischen Teil (über den Tunnel Marmaray).

Mit der Zahlung von PD 84.75 wird die Verpflichtung zur Zahlung von PD 27.34 für Transittransporte durch Länder nicht berührt, in denen PD 27.34 zu zahlen ist.

Die ZAN 193-75-2020 wird auch in Bezug auf die Zahlung von Gebühren für die Nutzung von Wagen im Zusammenhang mit der Ausstellung dieser ZAN geändert.


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