12.12.2025

Änderung der SPP

Am 1. Januar 2026 tritt die Änderung Nr. 19 der Vertraglichen Beförderungsbedingungen für Güter der ČD Cargo in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen betreffen:

  • Besondere Bedingungen für die Beförderung von Wagensendungen,
  • das Verzeichnis der Bahnhöfe mit der Bedingung „Einschränkung für Einzelwagenverkehr “,
  • die Beförderung in Ganzzügen und in unteilbaren Wagengruppen,
  • die Beförderung von Sendungen unter zollamtlicher Überwachung.

Für die Beförderung von Einzelwagensendungen (EWV) führt die ČD Cargo mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 ein neues Modell ein, das sich teilweise auf die bisher umgesetzten Maßnahmen stützt und gleichzeitig auf weitere Änderungen auf dem Beförderungsmarkt und den Rückgang der Nachfrage reagiert.