Am 1. Mai 2025 treten Änderungen an der Harmonisierten Nomenklatur der Waren (HNG) in Kraft.
Die Harmonisierte Warenbezeichnung ist nun vollständig an das von der Weltzollorganisation entwickelte Harmonisierte System (HS) angeglichen. Die einzige Ausnahme ist Kapitel 99 – eisenbahnspezifische Positionen.
- Die Positionen 990300 und 991100 werden deaktiviert.
- Die anderen Positionen des Kapitels 99 bleiben in Kraft, aber ihre Verwendung ist eingeschränkt – einige Positionen können nur innerhalb desselben Zollgebiets verwendet werden..
- Bei Sendungen außerhalb des Zollgebiets, die einem Zollverfahren *) unterliegen, muss der HS-Code verwendet werden.
*) Zollverfahren:
- alle Sendungen, die dem NCTS-Verfahren unterliegen
- alle Sendungen, die dem Ausfuhrverfahren unterliegen
- alle Sendungen, die dem „T2 Swiss Corridor“-Verfahren unterliegen
- alle Sendungen, die in die Europäische Union gelangen, sind mit einer summarischen Eingangsanmeldung anzumelden
- alle Sendungen, die die Europäische Union verlassen, sind mit einer summarischen Ausgangsanmeldung anzumelden
Detaillierte Informationen über die Möglichkeit der Verwendung von Kapitel 99 Positionen:
Die betreffenden Änderungen wurden von der UIC am 28.4.2025 bekannt gegeben.
Das NHM mit den eingearbeiteten Änderungen ist auf der Website www.cdcargo.cz und www.uic.org verfügbar.