Änderung bei der Geltendmachung der Mehrwertsteuer

Im Zusammenhang mit der Information, die am 2. Januar 2018 von der Generalfinanzdirektion zur Geltendmachung der Mehrwertsteuer bei der Befreiung der Erbringung der direkt an die Wareneinfuhr und die Warenausfuhr im Sinne des § 69 des Gesetzes Nr. 235/2004 Slg., über die Mehrwertsteuer (nachfolgend „MwSt.-Gesetz“ genannt) gebundenen Dienstleistungen erlassen wurde, möchten wir Sie informieren, dass auch ČD Cargo bei den ab 1. März 2018 erbrachten Dienstleistungen im Rahmen der Rechnungsstellung und der Abwicklung von Lieferantenrechnungen für die mit der Ausfuhr/Einfuhr zusammenhängenden Dienstleistungen neue Voraussetzungen für die Befreiung von der Mehrwertsteuer anzuwenden beginnt.



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