ZAN 865-54-2023 und PD27.34 mit Wirkung vom 1.1.2024

ZAN 865-54-2023 (VB 865A-2023) gilt für die Beförderung von Sendugen in Waggons, die vom Inhaber der ČD Cargo gestellt werden, bei Transporten nach- und durch die Länder, die von folgenden Eisenbahnverkehrsunternehmen vertreten werden:

41 AL (Albanien)
44 BA (Republika Srpska in Bosnien)
50 BA (Bosnien und Herzegowina)
52 BG (Bulgarien)
62 ME (Montenegro)
65 MK (Nordmazedonien)
72 RS (Serbien)
73 GR (Griechenland)
75 TR (Türkei)

Als Ausnahme zur VB 865A-2023 ist der Eintrag „PD27.34“ in der Spalte 7 des CIM-Frachtbriefs. Mit dieser Eintragung verpflichtet sich der Kunde auch zur Zahlung der in diesem Dokument genannten Gebühr PD27.34.

Die Gültigkeit anderer Verkehrsbeschränkugen, die für den Transport in die oben genannten Länder ausgestellt wurden, bleibt davon unberührt.


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