Zügen „Ad hoc“

Versandbedingungen in Zügen im Regime „ad hoc“

  1. Als Züge im Regime „ad hoc“ werden sämtliche geschlossene Züge über den Rahmen des Bildfahrplans des Zugverkehrs einschließlich Züge nach Bedarf betrachtet. Darüber hinaus Regelzüge, für die aber durch die vom Kunden gewünschte oder verschuldete Fahrtzeitverschiebung nicht die Bildfahrplankapazitäten genutzt sein können.
  2. Jeder Transport im Regime „ad hoc“ (geschlossener Zug, im Regime „ad hoc“ fahrend) muss vom Kunden in Form einer elektronischen „Zugbestellung „ad hoc“ bestellt werden. Das Muster des Bestellformblattes mit erforderlichen Angaben ist in editierbarer Form auf der Internetseite www.cdcargo.cz veröffentlicht. Ausgefüllte Bestellung ist elektronisch auf die Adresse order@cdcargo.cz zu senden
  3. Die Zugbestellung im Regime „ad hoc“ im Binnenverkehr sendet der Kunde spätestens 24 Stunden vor der vorausgesetzten oder geforderten Abfahrt des Zuges, bzw. spätestens am letzten Arbeitstag bis 8:00 Uhr vor dem Tag der vorausgesetzten oder geforderten Abfahrt des Zuges
  4. Die Zugbestellung im Regime „ad hoc“ im internationalen Verkehr sendet der Kunde spätestens 48 Stunden vor der vorausgesetzten oder geforderten Abfahrt des Zuges, bzw. spätestens am vorletzten Arbeitstag bis 8:00 Uhr vor dem Tag der vorausgesetzten oder geforderten Abfahrt des Zuges.
  5. Auf spätere Bestellungen muss keine Rücksicht genommen werden.
  6. Für die Zwecke der Zugbestellung „ad hoc“ wird als Binnenverkehr auch der Zug betrachtet, der aus Ausland kommt und sein Bestimmungsbahnhof in Tschechien ist (Import).
  7. Seitens des Kunden kann die bereits angenommene Bestellung des Zuges im Regime „ad hoc“ elektronisch in Schriftform (ungebunden) zurückgezogen oder geändert werden. Die Änderung oder Zurückziehung sendet der Kunde auf Adresse order@cdcargo.cz. Fallen durch die Zurückziehung oder Änderung des Auftrags seitens des Kunden Kosten für bereits gesicherte Angelegenheiten, Technologien und Kapazität der Bahn an, wird die Transportgesellschaft diese Kosten dem Kunden in Rechnung stellen, bzw. die vereinbarten Vertragsgebühren berechnen.
  8. Die Transportgesellschaft kann die bereits angenommene Bestellung in begründeten Fällen zurückziehen oder ändern. Der verantwortliche Mitarbeiter der Transportgesellschaft wird den Kunden unverzüglich (elektronisch, beziehungsweise telefonisch) benachrichtigen und sofern möglich, schlägt er ihm eine Ersatzlösung vor. Die Abrechnung der eventuell entstandenen Schäden wird im Sinne entsprechender Handelsverträge gelöst.

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