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Jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene umfasst oder mit dieser Beförderung zusammenhängt (Verpacken, Beladen, Befüllen oder Entladen gefährlicher Güter), muss einen oder mehrere Sicherheitsberater bestellen. Sie sind dafür verantwortlich, dass bei diesen Tätigkeiten Gefahren für Personen, Sachen sowie die Umwelt vermieden werden. Die Sicherheitsberater sind Inhaber des Zertifikats für die berufliche Befähigung des Sicherheitsberaters für die Beförderung gefährlicher Güter im Eisenbahngüterverkehr, das vom Verkehrsministerium der Tschechischen Republik – Abteilung für Konzepte und internationale Zusammenarbeit im Eisenbahnwesen, Bereich für Eisenbahnverkehr – ausgestellt wurde.
Die ČD Cargo, a.s. stellt die Kontrolle gefährlicher Güter gemäß der von der UIC herausgegebenen Richtlinie 40471-3 sicher. Die Richtlinie IRS 40471-3 legt die Pflichten der Beförderer gemäß Absatz 1.4.2.2.1 der Ordnung RID fest, um die Qualität der Beförderung und der Kontrollen auf einem gleichbleibend hohen Niveau zu halten. Ein Qualitätssicherungssystem für Kontrollen bei der Beförderung gefährlicher Güter wird derzeit von 32 Eisenbahnunternehmen in Europa angewandt.
ČD Cargo, a.s. Jankovcova 1569/2c 170 00 Praha 7
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