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Jedes Unternehmen, dessen Tätigkeitsbereich Transport gefährlicher Gegenstände per Bahn umfasst oder mit diesem Transport zusammenhängt (Verpackung, Beladung, Befüllung oder Entladung gefährlicher Gegenstände), hat einen oder mehrere Sicherheitsberater zu ernennen. Diese sind für Hilfestellung bei der Risikovermeidung bei solcherlei Tätigkeiten im Hinblick auf Personen, Eigentum und Umwelt verantwortlich. Sicherheitsberater sind Halter des Zertifikats über fachliche Befähigung zum Sicherheitsberater für den Transport gefährlicher Gegenstände beim Schienenlastverkehr, das vom Verkehrsministerium der Tschechischen Republik, Referat für Eisenbahn-, Kombinierten- sowie Schienenverkehr ausgestellt wird.
Die ČD Cargo, a.s. gewährleistet Transport und Kontrolle gefährlicher Gegenstände gemäß Verordnung UIC 471-3. Die Verordnung UIC 471-3 konkretisiert Transportunternehmen deren Verantwortlichkeit, die zum Zwecke des Qualitätserhalts von Transport und Kontrollen auf gleichbleibend hohem Niveau aus der Bestimmung des Absatzes 1.4.2.2.1 RID hervorgeht. Das System zur Gewährleistung von Qualitätskontrollen beim Transport gefährlicher Gegenstände wird gegenwärtig von 41 Eisenbahnverkehrsunternehmen in Europa angewendet.
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