Anzeigen der rechtswidrigen Handlung

Die ČD Cargo, a.s. nimmt Anzeigen von natürlichen Personen an, die Informationen über eine mögliche rechtswidrige Handlung enthalten, von deren Begehung der Hinweisgeber im Zusammenhang mit der Arbeit oder einer anderen ähnlichen Tätigkeit für die ČD Cargo, a.s. Kenntnis erlangt hat, und die Merkmale einer Straftat oder eines Vergehens aufweist oder gegen eine Rechtsvorschrift oder eine Vorschrift der Europäischen Union verstößt, und zwar gemäß dem Gesetz Nr. 171/2023 GBl., zum Hinweisgeberschutz, in der geltenden Fassung (die „Meldung“ und das „Gesetz“).

Die Anzeige kann über das interne Anzeigesystem der ČD Cargo, a.s. oder über das Justizministerium erstattet werden. Die Anzeige kann in der ČD Cargo, a.s. persönlich, schriftlich – in der Urkundenform oder elektronisch (per E-Mail) - oder telefonisch erfolgen.

Schriftlich

a) elektronisch an die E-Mail-Adresse email 

b) in der Urkundenform an die Adresse:

ČD Cargo, a.s.
Abteilung für das interne Audit (O17/1)
Jankovcova 1569/2c
17000 Prag 7 - Holešovice
in einem Umschlag mit der Aufschrift „Whistleblowing – NICHT ÖFFNEN“

Mündlich

a) telefonisch unter +420 607 039 712

(Montag – Freitag 9:00 - 15:00 Uhr.)

b) auf Antrag des Hinweisgebers und persönlich nach vorheriger Vereinbarung mit der zuständigen Person im Gebäude:

ČD Cargo, a.s.
Abteilung für das interne Audit (O17/1)
Jankovcova 1569/2c
17000 Prag 7 – Holešovice

 

Die zuständige Person, die die Begründetheit und die Wahrhaftigkeit der Anzeige annimmt und bewertet, ist Tomáš Paulus, und in seiner Abwesenheit ist dann Aneta Miklášová seine Vertreterin.

Die ČD Cargo a.s. schließt die Annahme von Anzeigen einer Person aus, die keine Arbeit oder keine andere ähnliche Tätigkeit für die ČD Cargo, a.s. nach dem § 2 Abs. 3 Buchst. a), b), h) oder i) des Gesetzes ausübt, d.h. die für die ČD Cargo, a.s. keine abhängige Arbeit im Rahmen einer grundlegenden arbeitsrechtlichen Beziehung, einer freiwilligen Tätigkeit, eines Fachpraktikums oder eines Studienaufenthalts verrichtet. Die ČD Cargo a.s. schließt die Annahme von anonymen Anzeigen aus. Anonyme Hinweisgeber haben keinen Anspruch auf Schutz nach dem Gesetz.

Der Hinweisgeber muss sich seiner Verantwortung für bewusst unwahre Anzeige, einschließlich der strafrechtlichen Verantwortung vor allem für die Straftaten der Verleumdung nach der Bestimmung des § 184 des Strafgesetzbuches und/oder der falschen Beschuldigung nach der Bestimmung des § 345 des Strafgesetzbuches, bei der Erstattung der Anzeige bewusst sein. Die Anzeige darf mit der Absicht der Schädigung anderer Personen nicht missbraucht werden.


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